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   LG Bonn, 25.05.2021 - 5 S 89/20   

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https://dejure.org/2021,15849
LG Bonn, 25.05.2021 - 5 S 89/20 (https://dejure.org/2021,15849)
LG Bonn, Entscheidung vom 25.05.2021 - 5 S 89/20 (https://dejure.org/2021,15849)
LG Bonn, Entscheidung vom 25. Mai 2021 - 5 S 89/20 (https://dejure.org/2021,15849)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Schätzung des Normaltarifes mit Mischmodell / Frackeliste -> wenn Fraunhofer ohne Mittelwert, dann... | Pauschaler Aufschlag für Unfallersatz; Direktvermittlung; Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; Rechtsanwaltskosten; ...

  • rewis.io

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Köln, 01.08.2013 - 15 U 9/12

    Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Bonn, 25.05.2021 - 5 S 89/20
    Zu ersetzen sind nach der gefestigten Rechtsprechung im Bezirk und in Anwendung der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Köln, der sich die Kammer - auch zur Wahrung einer einheitlichen Rechtsprechung im Oberlandesgerichtsbezirk und zur Schaffung von Rechtssicherheit - anschließt (OLG Köln, Urteil vom 01.08.2013, 15 U 9/12; Urteil vom 30.07.2013, 15 U 186/12) die Mietwagenkosten im sog. "Fracke-Mischmodell".

    Dieser wird der davon umfasste größte Zeitabschnitt entsprechend den Tabellenwerken entnommen und daraus ein entsprechender 1-Tages-Wert errechnet, der sodann mit der Anzahl der tatsächlichen Gesamtmiettage multipliziert wird (OLG Köln, Urteil vom 01. August 2013 - I-15 U 9/12 -, juris).

  • AG Bonn, 18.08.2020 - 114 C 103/20
    Auszug aus LG Bonn, 25.05.2021 - 5 S 89/20
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 18.08.2020 (Az.: 114 C 103/20) teilweise abgeändert:.

    Das angegriffene Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 18.08.2020 (114 C 103/20) war auf die zulässige und begründete Berufung der Klägerin hin teilweise abzuändern,.

  • BGH, 12.02.2019 - VI ZR 141/18

    Verpflichtung eines Unfallgeschädigten zur Inanspruchnahme eines vom

    Auszug aus LG Bonn, 25.05.2021 - 5 S 89/20
    Zu erstatten sind dann nur die Kosten, die dem Geschädigten bei Inanspruchnahme des günstigeren Tarifs entstanden wären (vgl. zu allem zuletzt: BGH, Urteil vom 12. Februar 2019 - VI ZR 141/18 -, juris).

    Das dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12.02.2019 zugrundeliegende "Angebot" sah wie folgt aus (vgl. Schlegelmilch ZfSch 2019, 320-321):.

  • OLG Köln, 30.07.2013 - 15 U 186/12

    Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Bonn, 25.05.2021 - 5 S 89/20
    Zu ersetzen sind nach der gefestigten Rechtsprechung im Bezirk und in Anwendung der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Köln, der sich die Kammer - auch zur Wahrung einer einheitlichen Rechtsprechung im Oberlandesgerichtsbezirk und zur Schaffung von Rechtssicherheit - anschließt (OLG Köln, Urteil vom 01.08.2013, 15 U 9/12; Urteil vom 30.07.2013, 15 U 186/12) die Mietwagenkosten im sog. "Fracke-Mischmodell".
  • LG Bonn, 20.04.2021 - 5 S 5/21
    Auszug aus LG Bonn, 25.05.2021 - 5 S 89/20
    Die hier gewählte Art des Hinweises auf günstigere Anmietmöglichkeiten genügt diesen Voraussetzungen nicht, wie die Kammer zuletzt in der Sache 5 S 5/21 (Urteil vom 20.04.2021) entschieden hat).
  • BGH, 26.04.2016 - VI ZR 563/15

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Verletzung der Schadensminderungspflicht bei

    Auszug aus LG Bonn, 25.05.2021 - 5 S 89/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann das Angebot des Haftpflichtversicherers des Schädigers an den Geschädigten, ihm ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen oder zu vermitteln, beachtlich sein (BGH, NJW 2016, 2402).
  • BGH, 05.03.2013 - VI ZR 245/11

    Schadenersatzanspruch bei Verkehrsunfall: Einziehung der abgetretenen Forderung

    Auszug aus LG Bonn, 25.05.2021 - 5 S 89/20
    Als solche unfalltypische Mehrleistung ist etwa aufgrund des Vorfinanzierungsrisikos die fehlende Möglichkeit oder Zumutbarkeit, eine Kreditkarte bei Anmietung des Ersatzfahrzeuges einzusetzen (trotz Abtretung der Ersatzansprüche des Geschädigten) anerkannt (BGH NJW 2013, 1870).
  • OLG Köln, 16.06.2015 - 15 U 220/14

    Umfang des Ersatzes unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Bonn, 25.05.2021 - 5 S 89/20
    Denn die Zubilligung eines pauschalen Aufschlags hängt davon ab, ob die Mehrkosten auf Leistungen des Vermieters beruhen, die durch die besondere Unfallsituation veranlasst wurden (OLG Köln, Urteil vom 16.06.2015 - 15 U 220/14 = BeckRS 2016, 6499, Rn. 13 ff.).
  • BGH, 09.03.2010 - VI ZR 6/09

    Mietwagenkostenersatz nach Verkehrsunfall: Ausschluss einer Erkundigungspflicht

    Auszug aus LG Bonn, 25.05.2021 - 5 S 89/20
    Dies genügt nach obigen Ausführungen für die gerichtliche Schätzung eines pauschalen Aufschlages auf den Normaltarif, welcher regelmäßig mit 20% angesetzt wird und in dieser Höhe revisionsrechtlich nicht beanstandet worden ist (BGH NZV 2010, 556 allerdings auf Normaltarif nach Schwacke).
  • LG Bonn, 06.03.2020 - 1 O 297/19
    Auszug aus LG Bonn, 25.05.2021 - 5 S 89/20
    Schon die erforderlichen Recherchearbeiten und die mangelnde Vergleichbarkeit mit anderen Tabellen, führen dazu, dass es sich nicht um ein ohne weiteres zugängliches Vermittlungsangebot handelt (so z.B. auch: LG Bonn, 1 0 297/19).
  • AG Bonn, 15.12.2021 - 103 C 120/21
    Auf die Entscheidung des Landgerichts Bonn vom 25. Mai 2021, 5 S 89/20 Bezug genommen).

    Das Gericht schließt sich insoweit der Auffassung des LG Bonn in den Urteilen vom 06.03.2020, 1 O 297/19, Rdnr. 36, juris, und vom 11.05.2021, 5 S 89/20, Seite 6) an.

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